Beruhen bei Nichtgewähren des letzten Wortes nach Verfahrensabtrennung
BGH, Beschluß vom 20.08.2008 - Aktenzeichen 5 StR 350/08
DRsp Nr. 2008/17497
Beruhen bei Nichtgewähren des letzten Wortes nach Verfahrensabtrennung
Auf dem Nichtgewähren des (erneuten) letzten Wortes beruht das Urteil bei einem geständigen Angeklagten nicht, wenn nach seinem letzten Wort lediglich das Verfahren gegen einen Mitangeklagten wegen den Angeklagten nicht berührender Taten abgetrennt wurde.