Amtsgericht...
(Anschrift)
In der Strafsache
gegen ...
wegen ...
Az. ...
lege ich gegen den Beschluss des Amtsgerichts ... vom ..., durch den ich dem Beschuldigten unter Aufhebung der Beiordnung von Rechtsanwalt D mit der Maßgabe zum Verteidiger bestellt wurde, "dass die entstandenen Gebühren nicht noch einmal geltend gemacht werden können" (Beschl. S. 2),
Beschwerde
ein mit dem Antrag, den Beschluss dahingehend abzuändern, dass die Gebührenbeschränkung entfällt.
1. Die Beschwerde ist zulässig. Mir steht als Verteidiger gegen die Festsetzung der Höhe der Gebühren ein eigenes Beschwerderecht gem. § 56 RVG zu. Damit ist aber ein eigenes Beschwerderecht des Verteidigers erst recht für Fälle anzuerkennen, in denen nicht die Höhe der Gebühren, sondern infolge einer gerichtlichen Entscheidung die Geltendmachung bestimmter Gebühren an sich betroffen ist.
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