Das Landgericht hat die Angeklagte wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln jeweils in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt sowie ihre Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.
Gegen diese Entscheidung wendet sich die Angeklagte mit ihrer auf die Verletzung sachlichen und förmlichen Rechts gestützten Revision.
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