BGH - Beschluß vom 24.06.1982 (4 StR 183/82) - DRsp Nr. 1996/21427
BGH, Beschluß vom 24.06.1982 - Aktenzeichen 4 StR 183/82
DRsp Nr. 1996/21427
Das Gericht kann die Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten nicht ausschließlich auf ein Schriftsachverständigengutachten stützen, wonach Unterschriften lediglich mit hoher Wahrscheinlichkeit von dem Angeklagten stammen.