Das Landgericht hat den Angeklagten wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchter schwerer räuberischer Erpressung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Mit seiner Revision rügt er die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat Erfolg.
1. Versuchte schwere räuberische Erpressung
a) Die Verurteilung wegen dieser Tat gründet sich im wesentlichen auf folgende Feststellungen:
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