Das Landgericht hat den Angeklagten wegen versuchten Totschlags und wegen Körperverletzung, beides begangen zum Nachteil seiner Ehefrau Ludmilla K., zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Revision des Angeklagten, mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet, hat mit einer auf die Verletzung der §§
I. Nachdem die Ehefrau des Angeklagten am 19. November 1994 nach einem tätlichen Angriff ihres Ehemannes schwerverletzt in ein Krankenhaus eingeliefert worden war, wurde sie dort am 28. November 1994 richterlich vernommen. Nach Belehrung gemäß §
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