Das Landgericht hat die Angeklagten T. und E. je wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern, den Angeklagten T. zugleich in Tateinheit mit versuchter Vergewaltigung und mit sexueller Nötigung, die Angeklagte E. in Tateinheit mit Beihilfe zum sexuellen Mißbrauch von Kindern verurteilt. Außerdem hat es die Angeklagten T. und G. je wegen. eines weiteren Falles des sexuellen Mißbrauchs von Kindern verurteilt und die Angeklagten im übrigen freigesprochen. Das Landgericht hat Freiheitsstrafen verhängt und deren Vollstreckung bei den Angeklagten E. und G. zur Bewährung ausgesetzt.
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