Die Verfassungsbeschwerde wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf. Sie betrifft Fragen des grundrechtlichen Schutzes der Beschaffung und Veröffentlichung von Informationen über Gerichtsverfahren durch die Presse. Diese Fragen hat das Bundesverfassungsgericht in den Grundzügen bereits geklärt (BVerfGE 50,
Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der in §
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