Autoren: Dehne-Niemann/Krause |
Die Kosten des Adhäsionsverfahrens gehören zu den Gesamtkosten des Strafverfahrens. Hierzu zählen auch die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehenden Kosten.
Der Angeklagte hat gem. §
Im Falle eines Vergleichsschlusses ohne Regelung über die Kosten und Auslagen muss das Gericht gem. §
Sieht das Gericht von der Entscheidung über den Adhäsionsantrag ab, wird ein Teil des Anspruchs dem Verletzten nicht zuerkannt oder nimmt der Verletzte den Antrag zurück, so entscheidet das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen, wer die insoweit entstandenen gerichtlichen Auslagen und die insoweit den Beteiligten erwachsenen notwendigen Auslagen trägt (§
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|