I. Der Angeschuldigte, ein polnischer Staatsangehöriger, der in der Bundesrepublik Deutschland keinen Wohnsitz hat, wurde am 15. Februar 1997 durch die Mobile Kontrollgruppe des Hauptzollamts Göttingen auf einem Autobahnparkplatz in der Nähe von Seesen, im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Braunschweig, einer Überprüfung unterzogen. Bei ihm wurden unter anderem 3.680 unverzollte und unversteuerte Zigaretten sowie Glas- und Keramikarbeiten festgestellt. Der Ort seines Grenzübertritts konnte nicht geklärt werden. Das Hauptzollamt leitete sofort gemäß §
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