Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme
OLG Köln, Beschluß vom 18.04.2008 - Aktenzeichen 2 Ws 164/08
DRsp Nr. 2008/20927
Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Revisionsrücknahme
Wird die Revision durch den Angeklagten wieder zurückgenommen, fällt die sog. Befriedungsgebühr nur an, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ausnahmsweise eine Hauptverhandlung anberaumt worden wäre.