Landgericht...
(Anschrift)
In der Strafsache
gegen ...
wegen ...
Az. ...
lege ich namens und im Auftrag des Herrn M gegen den Beschluss des Landgerichts ..., durch den die von mir beantragte Bestellung zur Pflichtverteidigerin des Herrn M abgelehnt wurde,
sofortige Beschwerde
ein mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss aufzuheben und mich für Herrn M zur Pflichtverteidigerin zu bestellen.
1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Nach § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO können gerichtliche Entscheidungen über die Bestellung eines Pflichtverteidigers mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Dies betrifft auch Fälle der Ablehnung der Bestellung (BeckOK, StPO/Krawczyk, § 142 Rdnr. 49).
2. Das Rechtsmittel ist auch begründet. In der vorliegenden Sache ist die Bestellung eines Pflichtverteidigers gem. § 140 Abs. 2 StPO bereits aufgrund der Schwierigkeit der Sachlage geboten.
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