Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht des Tatrichters bei gesperrtem V-Mann;
LG Münster, Urteil vom 12.10.1982 - Aktenzeichen 6 KLs 31 Js 554/82
DRsp Nr. 2006/25711
Strafprozeßrecht: Kognitionspflicht des Tatrichters bei gesperrtem V-Mann;
1. Zur Sachaufklärungspflicht und zur Beweiswürdigung unter Berücksichtigung des Zweifelsgrundsatzes, wenn die oberste Dienstbehörde eines Landes der Vernehmung eines V-Mannes vor Gericht und in Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten nicht zustimmt.2. Zum Handeltreiben mit Betäubungsmittelimitaten (Lidokain).