BESCHLUSS
Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hamburg wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 19. Dezember 2007 (Az.:
Auf den Antrag der Staatsanwaltschaft Hamburg vom 10. Dezember 2007 ergeht die anliegende Anordnung zur Überwachung und Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten betreffend insgesamt 11 sog. E-Mail-Accounts.
Die zulässige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hamburg hat in der Sache Erfolg.
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