Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. Mai 2022 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
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