Autor: Artkämper |
Werden Befangenheitsanträge vor Beginn der Hauptverhandlung gestellt, müssen sie grundsätzlich bis zu deren Beginn beschieden werden. Gegen die Ablehnung eines derartigen Antrags ist - zeitlich gesehen - zunächst die sofortige Beschwerde statthaft (§
Die Regelung des §
Testen Sie "Portal Strafprozessrecht" jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|