I. Der Angeklagte befindet sich aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Stuttgart seit 01. Juni 1994 in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Stuttgart. Er wird dort hin und wieder im Rahmen der möglichen [...]
OLG Stuttgart - Beschluß vom 12.09.1994 (4 Ws 182/94)