BayObLG - Beschluß vom 29.03.1995 (2 ObOWi 61/95)
Dem Antrag des Betroffenen, gegen dessen Zulässigkeit keine Bedenken bestehen, war stattzugeben. 1. Zwar ist eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht dargelegt. Art. 103 Abs. 1 GG gewährt grundsätzlich [...]