BGH - Beschluss vom 23.08.2012 (4 StR 252/12)
Das Verfahren wird eingestellt. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens. Es wird jedoch davon abgesehen, ihr die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen. Der Angeklagte ist in der Zwischenzeit [...]