OLG Köln - Beschluss vom 20.12.2012 (2 Ws 867/12)
Die Beschwerde wird verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Angeschuldigten Dr. T fallen der Staatskasse zur Last. I. Die Staatsanwaltschaft Köln hat in dem [...]