BGH - Beschluss vom 12.03.2024 (5 StR 628/23)
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Juni 2023 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum [...]