§ 2021 BGB
Stand: 22.12.2023
zuletzt geändert durch:
Kreditzweitmarktförderungsgesetz, BGBl. I Nr. 411
Buch 5 Erbrecht
Abschnitt 2 Rechtliche Stellung des Erben
Titel 3 Erbschaftsanspruch

§ 2021 BGB Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

§ 2021 Herausgabepflicht nach Bereicherungsgrundsätzen

BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch )

Soweit der Erbschaftsbesitzer zur Herausgabe außerstande ist, bestimmt sich seine Verpflichtung nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung.