Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt.
Testen Sie "Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|