1.1.1 Grundlagen

Autor: Dehne-Niemann

Bei der Zuständigkeit geht es um die Frage, wer zur Entscheidung einer Rechtssache berufen ist. Die Zuständigkeit ist unter verschiedenen Aspekten - in örtlicher, sachlicher und funktioneller Hinsicht - zu prüfen. Die Prüfung der Zuständigkeit gehört zur Routine der Hauptverhandlungsvorbereitung (Burhoff, Rdnr. 3395 unter 10.).