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Der Strafprozess - Strategie und Taktik in der Hauptverhandlung
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Die Verwertung von Äußerungen des Beschuldigten im Strafprozess
12.2 Prozesssituationen
12.2 Prozesssituationen
12.2.1 Beschuldigtenbelehrung bei erster Vernehmung durch Polizeibeamte, § 163a Abs. 4 i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
12.2.2 Beschuldigtenbelehrung bei Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft, § 163a Abs. 3 StPO
12.2.3 Beschuldigtenbelehrung bei Festnahme, § 114b StPO
12.2.4 Angaben des Beschuldigten bei der Polizei - Nichtverlesbarkeit nichtrichterlicher Geständnisprotokolle als Urkunden in der Hauptverhandlung
12.2.5 Angaben des Beschuldigten bei der Polizei - Angaben, die er früher als Zeuge gemacht hat
12.2.6 Vorhalt nichtrichterlicher Geständnisprotokolle
12.2.7 Polizeiliche Zeugen, die sich trotz Vorhalts nicht erinnern können
12.2.8 Wechsel von der Zeugen- zur Beschuldigtenrolle
12.2.9 Formloses Vorgespräch und qualifizierte Belehrung
12.2.10 Informatorische Befragung und Auskunftsverweigerungsrecht
12.2.11 Spontanäußerungen des Angeklagten
12.2.12 Befragung durch den verdeckten Ermittler
12.2.13 Polizeibeamte als Zeugen vom Hörensagen und die konfrontative Befragung zentraler Belastungszeugen
12.2.14 Angaben des Angeklagten bei der Staatsanwaltschaft - keine Belehrung bei Anwesenheit des Verteidigers
12.2.15 Angaben des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft - der Staatsanwalt als Zeuge
12.2.16 Angaben des Angeklagten bei einem Richter - Angaben beim Ermittlungs- und Haftrichter
12.2.17 Angaben des Angeklagten in der ersten Instanz beim Amtsgericht - Verlesung eines richterlichen Protokolls in der Berufungsinstanz
12.2.18 Angaben des Angeklagten beim ersuchten oder beauftragten Richter - Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen, § 233 StPO
12.2.19 Angaben des Angeklagten im Insolvenzverfahren - Verwendungsverbot im Straf- oder Bußgeldverfahren
12.2.20 Angaben des Angeklagten gegenüber Privatpersonen
12.2.21 Angaben des Angeklagten gegenüber zeugnisverweigerungsberechtigten Personen
12.2.22 Angaben des Beschuldigten gegenüber V-Leuten - Konfrontationsrecht
12.2.1 Beschuldigtenbelehrung bei erster Vernehmung durch Polizeibeamte, § 163a Abs. 4 i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
12.2.2 Beschuldigtenbelehrung bei Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft, § 163a Abs. 3 StPO
12.2.3 Beschuldigtenbelehrung bei Festnahme, § 114b StPO
12.2.4 Angaben des Beschuldigten bei der Polizei - Nichtverlesbarkeit nichtrichterlicher Geständnisprotokolle als Urkunden in der Hauptverhandlung
12.2.5 Angaben des Beschuldigten bei der Polizei - Angaben, die er früher als Zeuge gemacht hat
12.2.6 Vorhalt nichtrichterlicher Geständnisprotokolle
12.2.7 Polizeiliche Zeugen, die sich trotz Vorhalts nicht erinnern können
12.2.8 Wechsel von der Zeugen- zur Beschuldigtenrolle
12.2.9 Formloses Vorgespräch und qualifizierte Belehrung
12.2.10 Informatorische Befragung und Auskunftsverweigerungsrecht
12.2.11 Spontanäußerungen des Angeklagten
12.2.12 Befragung durch den verdeckten Ermittler
12.2.13 Polizeibeamte als Zeugen vom Hörensagen und die konfrontative Befragung zentraler Belastungszeugen
12.2.14 Angaben des Angeklagten bei der Staatsanwaltschaft - keine Belehrung bei Anwesenheit des Verteidigers
12.2.15 Angaben des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft - der Staatsanwalt als Zeuge
12.2.16 Angaben des Angeklagten bei einem Richter - Angaben beim Ermittlungs- und Haftrichter
12.2.17 Angaben des Angeklagten in der ersten Instanz beim Amtsgericht - Verlesung eines richterlichen Protokolls in der Berufungsinstanz
12.2.18 Angaben des Angeklagten beim ersuchten oder beauftragten Richter - Entbindung des Angeklagten von der Pflicht zum Erscheinen, § 233 StPO
12.2.19 Angaben des Angeklagten im Insolvenzverfahren - Verwendungsverbot im Straf- oder Bußgeldverfahren
12.2.20 Angaben des Angeklagten gegenüber Privatpersonen
12.2.21 Angaben des Angeklagten gegenüber zeugnisverweigerungsberechtigten Personen
12.2.22 Angaben des Beschuldigten gegenüber V-Leuten - Konfrontationsrecht
12.2 Prozesssituationen
12.2.1 Beschuldigtenbelehrung bei erster Vernehmung durch Polizeibeamte, § 163a Abs. 4 i.V.m. § 136 Abs. 1 Satz 2 StPO
12.2.2 Beschuldigtenbelehrung bei Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft, § 163a Abs. 3 StPO
12.2.3 Beschuldigtenbelehrung bei Festnahme, § 114b StPO
12.2.4 Angaben des Beschuldigten bei der Polizei - Nichtverlesbarkeit nichtrichterlicher Geständnisprotokolle als Urkunden in der Hauptverhandlung
12.2.5 Angaben des Beschuldigten bei der Polizei - Angaben, die er früher als Zeuge gemacht hat
12.2.6 Vorhalt nichtrichterlicher Geständnisprotokolle
12.2.7 Polizeiliche Zeugen, die sich trotz Vorhalts nicht erinnern können
12.2.8 Wechsel von der Zeugen- zur Beschuldigtenrolle
12.2.9 Formloses Vorgespräch und qualifizierte Belehrung
12.2.10 Informatorische Befragung und Auskunftsverweigerungsrecht
12.2.11 Spontanäußerungen des Angeklagten
12.2.12 Befragung durch den verdeckten Ermittler
12.2.13 Polizeibeamte als Zeugen vom Hörensagen und die konfrontative Befragung zentraler Belastungszeugen
12.2.14 Angaben des Angeklagten bei der Staatsanwaltschaft - keine Belehrung bei Anwesenheit des Verteidigers
12.2.15 Angaben des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft - der Staatsanwalt als Zeuge
12.2.16 Angaben des Angeklagten bei einem Richter - Angaben beim Ermittlungs- und Haftrichter
12.2.17 Angaben des Angeklagten in der ersten Instanz beim Amtsgericht - Verlesung eines richterlichen Protokolls in der Berufungsinstanz
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