13.1.1 Ausgangsüberlegung

Autor: Maurer

Wer fragt, der führt

"Wer fragt, erhält Antworten; wer richtig fragt, erhält aber auch die richtigen Antworten." Was die richtige Frage und richtige Antworten sind, kann nicht einheitlich beantwortet werden. Aus Sicht eines Richters - und auch eines Staatsanwalts (!?) - sollte das Ziel einer Befragung eines Angeklagten, Zeugen oder Sachverständigen sein, möglichst umfangreiche, präzise und zuverlässige Informationen über das betreffende Thema zu erlangen, um die Wahrheit herauszubekommen.

Unterschiedliches Erkenntnisinteresse