16.2.1 Befundbewertungen

Autor: Artkämper

Kurzüberblick

Kriminaltechnische Beweisführung bedeutet Beweisführung über Indizien, weil sich das Gericht die maßgebenden Tatsachen mithilfe eines Sachverständigengutachtens erst erschließen muss; Indizien/Hilfstatsachen zeigen die Haupttatsachen an, also die Tatsachen, die den Tatbestand unmittelbar ausfüllen.

Die verschiedenen Formen des Zusammenwirkens von Indizien sind sorgfältig zu unterscheiden, da jeweils andere Denkgesetze Geltung beanspruchen. Bei einer Beweis-/Indizienkette, die dadurch gekennzeichnet ist, dass die Indizien in einer Stufenfolge zueinander stehen, so dass ein Indiz erst durch ein anderes bewiesen wird, gilt die Produktregel; deuten die Indizien (direkt) auf die Haupttatsache hin, spricht man von einem Beweisring und es ist der Satz von Bayes anzuwenden.

Verstöße gegen Denkgesetze führen - sofern das Urteil auf ihnen beruht - über die Darstellungsrüge als Unterfall der Sachrüge zur Aufhebung des Urteils.

Sachverhalt

(in Anlehnung an Neuhaus/Artkämper, Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren, Rdnr. 84 und 94)

Die Angeklagten werden wegen Totschlags bzw. Vergewaltigung zu hohen Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt: