Autor: Artkämper |
Kurzüberblick
Als Unterfall der Sachrüge ist die Darstellungsrüge dann erfolgreich, wenn die tatsächlichen Feststellungen und die Beweiswürdigung in sich lückenhaft sind, Widersprüche aufweisen oder gegen Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstoßen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urt. v. 11.11.2015 - 1 StR 235/15, NStZ-RR 2016, 47). |
Weicht das erkennende Gericht von der Auffassung des Sachverständigen ab, müssen die Feststellungen eine Auseinandersetzung mit den relevanten Punkten des Gutachtens belegen (vgl. BGH, Urt. v. 11.01.2017 - 2 StR 323/16, NStZ-RR 2017, |
Sachverhalt
Vor der Jugendschutzkammer wird gegen den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in mehreren Fällen verhandelt. Die zehnjährige Nebenklägerin, Opfer der angeklagten Taten, ist die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin.
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