Autoren: Dehne-Niemann/Krause |
Kurzüberblick
Der Angeklagte kann eine im Adhäsionswege erfolgte Verurteilung zur Zahlung isoliert, d.h. unabhängig von Schuld- und Rechtsfolgenausspruch, anfechten. | |
Das statthafte Rechtsmittel für eine isolierte Anfechtung nur der Adhäsionsverurteilung ist die Berufung. | |
Ein gerichtlicher Vergleich kann auch im Adhäsionsverfahren abgeschlossen werden (§ 405 Abs. 1 StPO). |
Sachverhalt
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