9.2.16 Ablehnung wegen vorverurteilender Presseberichterstattung

Autor: Artkämper

Kurzüberblick

Ablehnungsanträge wegen unsachlicher Presseberichterstattung gegen die erkennenden Richter sind regelmäßig ohne Erfolg. Primär ist darauf Wert zu legen, bloßstellende Berichterstattungen zu verhindern.

Vorkenntnisse über entscheidungserhebliche Tatsachen bzw. deren Würdigung durch Publikationsorgane berechtigen auch nicht zur Ablehnung der Laienrichter (BGH, Urt. v. 18.12.1968 - 2 StR 322/68, BGHSt 22, 289 = NJW 1969, 703; KMR/Paulus, Vor § 22 Rdnr. 7).

Die Presseberichterstattung hat keinen Einfluss auf die richterliche Neutralität dergestalt, dass die Vorerkenntnisse die aus der Sicht des Angeklagten erforderliche Neutralität des Richters in Frage stellen (BGH, Urt. v. 18.12.1968 - 2 StR 322/68, BGHSt 22, 289 = NJW 1969, 703).

Sachverhalt

Der wegen Sexualmordes an einem Kind vor dem Schwurgericht Angeklagte lehnt die drei Berufs- und die beiden Laienrichter wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Fernsehen, Rundfunk und Presse hätten über die ihm vorgeworfene Tat in unsachlicher und emotional aufgeladener Weise berichtet und ihn als das "Sexmonster von Dortmund" bezeichnet. Er nehme daher bei den Richtern eine Voreingenommenheit an.

Zu Recht?

Lösung