Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in Tateinheit mit Beteiligung an einer Schlägerei zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Seine Revision hat mit der Verfahrensrüge Erfolg, ein Hilfsbeweisantrag der Verteidigung sei rechtsfehlerhaft zurückgewiesen worden. Auf die Rüge eines Verstoßes gemäß § 261 StPO kommt es daher nicht an.
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