BGH - Urteil vom 29.09.2016
4 StR 320/16
Normen:
StPO § 261;
Fundstellen:
NStZ-RR 2016, 380
Vorinstanzen:
LG Waldshut-Tiengen, vom 05.02.2016

Anforderungen an die gerichtliche Überzeugungsbildung bei dem Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

BGH, Urteil vom 29.09.2016 - Aktenzeichen 4 StR 320/16

DRsp Nr. 2016/17854

Anforderungen an die gerichtliche Überzeugungsbildung bei dem Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Tenor

1.

Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 5. Februar 2016 mit den Feststellungen aufgehoben.

2.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine als Jugendschutzkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts Freiburg zurückverwiesen.

Normenkette:

StPO § 261;

Gründe