BGH - Beschluß vom 12.11.2004
2 StR 367/04
Normen:
StGB § 20 § 63 ; StPO § 244 Abs. 4 S. 2 ;
Fundstellen:
BGHSt 49, 347
JR 2005, 213
NStZ 2005, 205
StV 2005, 124
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 01.12.2003

Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten

BGH, Beschluß vom 12.11.2004 - Aktenzeichen 2 StR 367/04

DRsp Nr. 2005/1004

Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten

»Zu den Anforderungen an ein psychiatrisches Sachverständigengutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten und die Voraussetzungen seiner Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus sowie zu den Prüfungsanforderungen an das Gericht bei Vorliegen eines methodenkritischen Gegengutachtens.«

Normenkette:

StGB § 20 § 63 ; StPO § 244 Abs. 4 S. 2 ;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes freigesprochen und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die allein vom Angeklagten eingelegte Revision hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg.