1.
Die Sache wird dem Bußgeldsenat in der Besetzung mit drei Richtern
übertragen.
2.
Die Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen als unbegründet
verworfen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer fahrlässigen Zuwiderhandlung nach §
Zur Sache hat das Amtsgericht u. a. folgende Feststellungen getroffen:
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