BGH - Urteil vom 30.07.1999
1 StR 618/98
Normen:
StPO § 244 Abs. 4 S. 2;
Fundstellen:
FamRZ 1999, 1648
JZ 2000, 262
NJW 1999, 2746
NStZ 2000, 100
StV 1999, 473
Vorinstanzen:
LG Ansbach,

Anforderungen an Glaubwürdigkeitsgutachten

BGH, Urteil vom 30.07.1999 - Aktenzeichen 1 StR 618/98

DRsp Nr. 1999/7795

Anforderungen an Glaubwürdigkeitsgutachten

»Wissenschaftliche Anforderungen an aussagepsychologische Begutachtungen (Glaubhaftigkeitsgutachten).«

Normenkette:

StPO § 244 Abs. 4 S. 2;

Gründe:

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen sexuellen Mißbrauchs eines Kindes in neun Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Hiergegen wendet sich die Revision des Angeklagten. Das Rechtsmittel hat mit einer Verfahrensrüge Erfolg. Eines Eingehens auf weitere erhobene Verfahrensrügen und die Sachrüge bedarf es daher nicht.

A. Der auf eine Verletzung des § 244 Abs. 4 Satz 2 StPO gestützten Verfahrensrüge liegt folgendes Prozeßgeschehen zugrunde: