Antrag auf Ablehnung des Vorsitzenden wegen unangemessener Titulierung des Angeklagten

 

 

 

An das Amtsgericht...

... (Anschrift)

In der Strafsache

gegen...

wegen...

Az.: ...

wird namens und in Vollmacht des Angeklagten

der Vorsitzende Richter am AG ... wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Gründe:

Gegen den Angeklagten Kevin Kerl wird wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen verhandelt.

In der Hauptverhandlung beantragte er die Einvernahme der Buchhalterin der GmbH zum Beweis der Tatsache, dass die Beiträge im Monat Januar 2019 noch ordnungsgemäß gezahlt wurden. Der Vorsitzende bemerkte daraufhin, dass "der Kerl" ihn sicher nicht dazu bringen werde, noch weitere Mohren in seinen Gerichtssaal zu laden. Im Verlauf der Hauptverhandlung bezeichnet er den Angeklagten durchgängig als "der Kerl".

Zwar hat das Landgericht Frankfurt vor 25 Jahren festgestellt, dass die Bezeichnung eines Angeklagten als "Mohr"' die Besorgnis der Befangenheit jedenfalls dann nicht rechtfertigt, wenn sich aus der dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters glaubhaft(?) ergibt, dass dieser mit der Verwendung des Wortes "Mohr" den Angeklagten nicht herabsetzen oder aufgrund seiner Hautfarbe diskriminieren wollte (LG Frankfurt, Beschl. v. 24.10.1996 - 5/1 7 KLs 759 Js 241625/95).