An das Landgericht...
... (Anschrift)
In der Strafsache
gegen...
wegen...
Az.: ...
wird namens und in Vollmacht des Angeklagten
die Schöffin ... wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.
Gründe:
Dem Angeklagten wird eine Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Im Hauptverhandlungstermin am 16.05. hat sich herausgestellt, dass die Schöffin ..., eine Kinder- und Jugendpsychologin, nach der Tat die minderjährige Schwester des Getöteten psychologisch betreut hat.
Hierbei handelt es sich um eine Tätigkeit, die mit einer Vertrauensstellung zu der Hinterbliebenen einhergeht und somit aus Sicht eines verständigen Dritten in der Rolle des Angeklagten die Schöffin dem "Lager" des Opfers zuschlägt, so dass berechtigterweise an der erforderlichen objektiven Beurteilung der Sach- und Rechtslage gezweifelt werden kann.
Zur Glaubhaftmachung wird auf die dienstliche Stellungnahme der abgelehnten Richterin Bezug genommen.
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