Die Ablehnung der Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Spaniol sowie der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Berg und Hoch wegen Besorgnis der Befangenheit wird zurückgewiesen.
1. Das Landgericht hat die Angeklagte mit Urteil vom 28. Juli 2017 wegen Raubes mit Todesfolge zu der Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt. Hiergegen haben sie und die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Termin für die Revisionshauptverhandlung ist auf den 28. Juni 2018 bestimmt.
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