Antrag auf Einholung eines weiteren (genauer: ergänzenden) Sachverständigengutachtens

 

 

 

An das Amtsgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen...

Az....

wird namens und in Vollmacht des Angeklagten beantragt,

ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zum Vorliegen der Eingangsvoraussetzungen der §§ 20, 21 StGB aus fachpsychiatrischer Sicht

durch die Sachverständige Dr. ...

einzuholen.

Gründe:

In der Hauptverhandlung vom ... hat der Angeklagte Angaben zu frühkindlichen Entwicklungsstörungen, Krankheiten und mehreren Unfällen mit Kopfbeteiligung gemacht, die sich nach dem bisherigen Stand der Beweisaufnahme als belastbar erweisen. Die Beurteilung krankhafter Zustände setzt medizinisches Fachwissen und eine entsprechende Ausbildung voraus, die auch durch bloße forensische Erfahrung nicht kompensiert werden kann (vgl. nur BGH, StV 1996, 4).

Die bislang in der Hauptverhandlung tätige Sachverständige A ist ausgebildete Psychologin und hat - was unstreitig sein dürfte - ein psychologisches Gutachten erstattet. Fundierte medizinische Sachverständigenkenntnisse hat sie nicht.

Demgegenüber verfügt die Sachverständige Dr. ... neben einer jahrelangen forensischen Erfahrung über die erforderliche Ausbildung als Ärztin und Psychiaterin. Sie wird aufgrund der nunmehr bekanntgewordenen körperlichen Vorschädigungen des Angeklagten zu dem Ergebnis kommen, dass das Vorliegen eines Eingangsmerkmals des § 20 StGB jedenfalls nicht sicher auszuschließen ist.