Staatsanwaltschaft beim
Landgericht ...
... (Anschrift)
Strafsache
gegen...
wegen gefährlicher Körperverletzung
Az. ...
Namens und im Auftrag meines Mandanten stelle ich den
Antrag:
Das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wird gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.
Begründung:
Das vorliegende Ermittlungsverfahren hat gegen meinen Mandanten keinen hinreichenden Tatverdacht zutage gefördert. Außer der Vermutung, dass es sich bei den Tätern der gefährlichen Körperverletzung um zwei der Brüder von Frau Z handelt und der Geschädigte meinen Mandanten in einer Wahllichtbildvorlage mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 % als Täter wiedererkannt habe, liegen keinerlei objektiv belastende Beweisanzeichen gegen meinen Mandanten vor. Mein Mandant hat für den Tatzeitraum zwar kein lückenloses Alibi, er kann aber die Zeiterfassung seines Arbeitgebers vorlegen, aus der ersichtlich wird, dass er am Tattag normal zur Arbeit gegangen ist. Im Hinblick auf die Entfernung zwischen Arbeitsstelle und Tatort ist eine Erreichbarkeit zwar nicht völlig ausgeschlossen, setzt aber einen sehr günstigen Verkehrsverlauf voraus. Nach den allgemein erhältlichen Informationen der Verkehrsdienste war am Tattag aber ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu verzeichnen.
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