Antrag auf gerichtliche Entscheidung über Belehrung als sachverständiger Zeuge

 

 

 

An das Landgericht...

... (Anschrift)

Strafsache

gegen...

wegen Totschlags

Az. ...

Die Verteidigung beantragt gem. § 238 Abs. 2 StPO festzustellen, dass der Zeuge R zusätzlich als Sachverständiger zu belehren ist.

Begründung:

Der Vorsitzende hat den Zeugen R ausschließlich als Zeuge belehrt. Zwar macht weder der Umstand, dass für die Beschreibung von Wahrnehmungen fachliches Spezialwissen erforderlich ist, noch der Auftrag des Staatsanwalts den Zeugen zum Sachverständigen i.S.d. StPO. Die Frage des Vorsitzenden nach der sachverständigen Beurteilung des Zeugen R hinsichtlich der Korrespondenz der von ihm festgestellten körperlichen Defekte mit unterschiedlichen, vom Vorsitzenden in den Raum gestellten Szenarien macht den Zeugen R aber zum gerichtlich beauftragten Sachverständigen. Der Zeuge R muss daher auch als Sachverständiger belehrt werden.

Die entsprechende Verpflichtung ist gerichtlich gem. §  238 Abs.  2 festzustellen.