Antrag auf gerichtliche Entscheidung über den Ausschluss einzelner Zuhörer

 

 

 

An das

Amtsgericht...

... (Anschrift)

Strafsache

gegen...

wegenexhibitionistischer Handlungen u.a.

Az.:...

hier: Ausschluss der Öffentlichkeit

Namens und mit Vollmacht des Angeklagten beantrage ich:

1. Eine sitzungspolizeiliche Anordnung zu verfügen, welche den Zutritt zur Hauptverhandlung für Personen unter 16 Jahren versagt, und zugleich anzuordnen, dass sich Personen unter 16 Jahren, welche sich im Sitzungsaal befinden, zu entfernen haben.

2. Für den Fall, dass dem Antrag der Verfügung unter Ziff. 1 nicht entsprochen wird, wird ein gerichtlicher Beschluss gem. §  238 Abs.  2 StPO beantragt.

Zur Begründung wird ausgeführt:

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Stadtbad exhibitionistische Handlungen in mehreren Fällen vorgenommen zu haben. Er soll sich hierbei vollständig entblößt haben, indem er seinen Bademantel öffnete und sagte "Wer will meinen kleinen Kobold sehen?".

Schon während der Anklageverlesung kam es im Zuschauerraum vermehrt zu einer Störung der Hauptverhandlung durch Kichern und Grölen.

Der oben bezeichnete Sachverhalt ist für Personen unter 16 Jahren schon abstrakt nicht geeignet, was sich konkret auch im bereits festgestellten Verhalten der anwesenden Zuschauer zeigt. Nach §  175 Abs.  1 GVG kann unerwachsenen und solchen Personen der Zutritt zu einer öffentlichen Verhandlung versagt werden, die in einer der Würde des Gerichts nicht entsprechenden Weise erscheinen.