Antrag auf wörtliche Protokollierung, Hilfsantrag auf Anlage zum Protokoll

Hohes Gericht,

ich stelle hiermit folgenden Antrag und bitte, diesen wörtlich zu protokollieren: ...

Gemäß § 273 Abs. 1 StPO müssen als wesentliche Förmlichkeiten alle im Laufe der Verhandlung gestellten Anträge, Widersprüche gegen die Beweiserhebung oder -verwertung, die Anrufung des Gerichts gem. § 238 Abs. 2 StPO etc. im Protokoll beurkundet werden, und zwar unter Angabe von Antragsteller und des Inhalts.

Hilfsweise beantrage ich, meinen gleichlautenden schriftlichen Antrag als Anlage zum Protokoll zu nehmen und dies entsprechend im Protokoll zu vermerken. Als Verteidiger habe ich einen Anspruch darauf (Burhoff, Hauptverhandlung, 9. Aufl., Rdnr. 2122; Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 244 Rdnr. 36 und § 273 Rdnr. 10; LR/Stuckenberg, 27. Aufl., § 273 Rdnr. 25).