Antrag für eine Beanstandung gem. § 238 Abs. 2 StPO wegen Aussetzung oder Unterbrechung der Hauptverhandlung

 

 

 

An das Amtsgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen...

Az.: ...

beanstande ich die Anordnung des Vorsitzenden, die Hauptverhandlung zum Zwecke der Durchführung von Nachermittlungen (konkrete Maßnahme), die Beweise für die Beschuldigung meines Mandanten erbringen sollen, auszusetzen. Ich beantrage hierüber einen Gerichtsbeschluss (§  238 Abs.  2 StPO).

Begründung:

Mein Mandant hat ein Recht darauf, dass das Strafverfahren gegen ihn so schnell wie möglich zu Ende geführt wird. Reichen die Beweise zur Verurteilung auch aus Sicht des Gerichts nicht aus, ist mein Mandant freizusprechen. Die Aussetzung des Verfahrens würde zu einer unangemessenen Verzögerung führen, die nicht nur einen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot aus Art. 6 Abs. 1 EMRK, sondern auch eine unzumutbare psychische Belastung meines Mandanten darstellen würde. ... . Es ist daher geboten, die Hauptverhandlung im heutigen Termin zu schließen.