Antrag für eine Beanstandung gem. § 238 Abs. 2 StPO wegen unangemessen kurzer Frist zur Stellung von Beweisanträgen

 

 

 

An das Amtsgericht/Landgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen...

Az.: ...

beanstande ich die Verfügung des Vorsitzenden an die Verfahrensbeteiligten, Beweisanträge innerhalb eines Tags (oder: bis zum ..., ... Uhr) zu stellen, und beantrage hierüber einen Beschluss des Gerichts gem. §  238 Abs.  2 StPO.

Begründung:

Innerhalb der vom Vorsitzenden gesetzten Frist von nur einem Tag (oder: bis zum ..., ... Uhr) ist es der Verteidigung aufgrund der Komplexität des aufzuklärenden Sachverhalts nicht möglich, nach der bereits durchgeführten umfangreichen Beweisaufnahme einen Beweisantrag (ggf.: zum Beweis der Tatsache, dass ...) zu stellen, weil ... (fallbezogene Ausführungen). Würde das Gericht an der unangemessen kurzen Frist festhalten, könnte der Beweisantrag nicht mehr gestellt werden. Dies käme einer Versagung des rechtlichen Gehörs gleich.

Rechtsanwalt