Antrag für eine Beanstandung gem. § 238 Abs. 2 StPO wegen Unterbleibens einer Dolmetscherbestellung

 

 

 

An das Amtsgericht/Landgericht ...

... (Anschrift)

In der Strafsache gegen...

wegen...

Az.: ...

beanstande ich die Ablehnung des Vorsitzenden, für meinen Mandanten einen Dolmetscher zu bestellen, und beantrage hierüber einen Beschluss des Gerichts gem. §  238 Abs.  2 StPO.

Begründung:

Die Entscheidung des Vorsitzenden, meinem Mandanten keinen Dolmetscher zu bestellen, ist zu revidieren, weil mein Mandant über keine ausreichenden Deutschkenntnisse verfügt, um der Verhandlung folgen zu können. Die Einschätzung des Vorsitzenden, mein Mandant sei des Deutschen hinreichend mächtig, entbehrt einer objektivierbaren Tatsachengrundlage. Die fehlende Bestellung eines Dolmetschers verstößt damit gegen §  185 Abs.  1 Satz 1 GVG.... (soweit möglich, weitere fallbezogene Ausführungen)

Rechtsanwalt