Antrag Verlesung der Vernehmung nach § 253 Abs. 2 StPO

 

 

 

An das

Landgericht Dresden - Große Strafkammer -

Az. 135 Ls 295 Js 12345/18

In der Strafsache gegen A.F.

wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

stelle ich namens und im Auftrag meines Mandanten folgenden

Antrag:

Ich beantrage die Verlesung von Seite 4 und 5 der polizeilichen Vernehmung der Zeugen A.B. vom 10.12.2018.

Begründung:

In seiner heutigen Zeugenvernehmung äußerte der Zeuge A.B., er habe zwischen Februar 2016 und August 2016 jede Woche einmal vom Angeklagten fünf Gramm Crystal zum Eigenverbrauch gekauft. Er sei bei der Übergabe des Crystals und des Geldes immer "klar" gewesen und habe daher den Angeklagten immer zweifelsfrei erkannt. In der polizeilichen Vernehmung jedoch beschreibt der Zeuge, dass er aufgrund seiner extremen Abhängigkeit im fraglichen Zeitraum nicht mehr klar denken konnte und deshalb von jedem Crystal angekauft hätte.