Das Landgericht hat den Angeklagten wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Revision des Angeklagten hat mit zwei Verfahrensbeschwerden Erfolg:
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