Das Landgericht hat die Angeklagten des gemeinschaftlichen Betruges in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Vortäuschen einer Straftat für schuldig befunden und deshalb den Angeklagten M zu der Freiheitsstrafe von vier Jahren drei Monaten, den Angeklagten W zu der Freiheitsstrafe von vier Jahren sechs Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen haben die Angeklagten zusammen mit dem rechtskräftig verurteilten Geldtransportunternehmer G zum Nachteil zweier Banken 2, 58 Millionen DM betrügerisch an sich gebracht und zur Vertuschung einen Überfall auf das Transportfahrzeug fingiert. Die Revisionen der Angeklagten haben keinen Erfolg.
I. Revision des Angeklagten M
1. Die Rüge, das Landgericht habe die gegen den Vorsitzenden Richter K und die beisitzende Richterin L gerichteten Ablehnungsgesuche mit Unrecht verworfen (§ 338 Nr. 3, § 24 StPO), ist offensichtlich unbegründet.
2. Ohne Erfolg bleibt auch die Rüge, Frau Staatsanwältin (GL) P habe nach ihrer Vernehmung als Zeugin zu Unrecht - teilweise neben einem weiteren Vertreter der Anklagebehörde, teilweise allein - die Anklage vertreten. Dem liegt zugrunde:
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