Das Landgericht hat den Angeklagten verurteilt wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln sowie wegen Vortäuschens einer Straftat in Tateinheit mit falscher uneidlicher Aussage und mit Betrug unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus einem anderen Urteil zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren und drei Monaten, ferner wegen Mißbrauchs von Ausweispapieren zu einer weiteren Freiheitsstrafe von einem Monat.
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